Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch 
Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge Inhaber: Reiner Junge Eisenbahnstr. 42-44 D-08209 Auerbach e-mail: info@turbowerkzeuge.de
Sie können den Text dieser AGB ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern.
2. Privatpersonen i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
 
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge wird den Zugang der Bestellung unverzüglich durch e-mail an die von dem Kunden mitgeteilte e-mail-Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
2. Die Angebote von Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Verbindlich sind allein die in der Annahmeerklärung enthaltenen Angaben.
3. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und/oder Annahmeerklärung Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Privatpersonen behält sich Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge  das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet,
a) die Ware pfleglich zu behandeln sowie b) einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige Beschädigung der Ware oder deren Vernichtung Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge  und/oder c) einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
unverzüglich anzuzeigen.
3. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge  ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der in Ziff. 2 genannten Verpflichtungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge, Eisenbahnstr. 42, 08209 Auerbach, Tel. 03744-214322, Fax: 03744-210139, email: info@turbowerkzeuge.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
§ 5 Vergütung, Versandkosten, Zahlungsbedingungen 
1. Die Preisangaben auf diesen Webseiten sind Endpreise. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
2. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands werden dem Kunden für Porto, Verpackung und Versand pauschal 5,80 Euro (inkl. MwSt.) berechnet. Preise für die Lieferung ausserhalb Deutschlands werden auf Anfrage mitgeteilt.
3. Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme für Privatpersonen (ausserhalb Deutschlands nur gegen Vorkasse), für Unternehmer per Rechnung.
4. Bei Versand gegen Nachnahme werden zusätzlich die Nachnahmegebühren fällig (zur Zeit 4,00 Euro).
5. Wird gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
6. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er als Privatperson die Geldschuld mit 5 %, der Unternehmer mit 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
7. Für jede aufgrund eines Verschuldens des Kunden erfolgende Rücklastschrift berechnet Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 Euro. 
8. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge anerkannt worden sind.
 
§ 6 Lieferzeit, Gefahrübergang
1. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge liefert die Ware gemäß der getroffenen Vereinbarung. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
2. Ist Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge aufgrund von Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versandkauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
4. Ist der Käufer eine Privatperson, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn die Privatperson in Verzug mit der Annahme der verkauften Ware ist.
 
§ 7 Gewährleistung
1. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge gewährleistet, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder zum nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindern oder aufheben. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer Betracht.
2. Für alle von Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge gelieferten Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
3. Der Kunde hat etwaige Mängel Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge innerhalb von zwei Monaten nach deren Feststellung schriftlich an die unter § 1 Ziff. 1 genannte Adresse anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge. Unterlässt der Kunde die Benachrichtigung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels.
4. Der Unternehmer muss Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast.
5. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge für Mängel der Ware zunächst Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Ist der Kunde Privatperson, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
8. Tritt der Kunde nach gescheiterter Nachbesserung von dem Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
 
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderen zwingenden Haftungsnormen bleibt hiervon unberührt.
3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.
 
§9 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
 
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Auerbach / Vogtland.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Ing. Reiner Junge Turbowerkzeuge. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
5. Im Falle einer Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem nach dem gesamten Vertragsinhalt erkennbaren Parteiwillen zur Durchsetzung verhilft.

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